Leichtsinn
Badeverbot ignoriert: 7 Personen einer Großfamilie mussten gerettet werden
DLRG Wasserrettung
(Foto: Jörg Schiessler/Stodo.NEWS)
Am Sonntag (11. Juni 2023) kam es zu einem Badeunfall am Timmendorfer Strand. Weil die Lage unübersichtlich war und mehrere Personen beteiligt gewesen sein sollen, kam es zu einem Großaufgebot von Rettungskräften. Nur durch den schnellen Einsatz der DLRG-Kräfte konnte ein Kind vor dem Ertrinken gerettet werden. Zum Zeitpunkt des Unfalls herrschte ein mit der roten Flagge angezeigtes Badeverbot.
Kurz vor 14:00 Uhr des Sonntagnachmittags wurde die Rettung darüber informiert, dass ein Kind im Wasser in Not geraten war und drohte, zu ertrinken. Ein weiteres Kind konnte sich offenbar noch über Wasser halten, trieb aber auch ab. Sofort griffen zwei Rettungsschwimmer der DLRG ein und kamen mit ihrem Boot zur Hilfe. Nur durch ihr schnelles Einschreiten konnte das Kind gerettet werden.

Unmittelbar zuvor begaben sich Angehörige der Großfamilie aus Hamburg ins Wasser, um den Kindern zu helfen. Auch sie gerieten aufgrund von Erschöpfung und zum Teil fehlender Schwimmkenntnisse in eine hilflose Lage und mussten gerettet werden. Insgesamt schleppten die Rettungsschwimmer sieben Menschen aus dem Wasser, darunter das 10-jährige, nicht ansprechbare Kind. Dieses, sein 13-jähriger Bruder und der 47-jährige Vater wurden zur Untersuchung in ein Lübecker Krankenhaus gebracht. Die vier weiteren Familienangehörigen wurden vor Ort medizinisch betreut, lehnten jedoch eine Fahrt ins Krankenhaus ab.

Insgesamt waren mehr als 10 Rettungsschwimmer, fünf Rettungswagen, zwei Notärzte und ein Leitender Notarzt, sowie ein organisatorischer Leiter des Rettungsdienstes an dem Einsatz beteiligt. Während der Rettungsarbeiten wurden die Rettungskräfte und auch die Polizei massiv von Familienangehörigen bedrängt und teilweise an ihrer Arbeit gehindert, sodass weitere Streifenwagen an den Einsatzort geschickt wurden. Die Polizei war in der Spitze mit fünf Streifenwagen und einer Besatzung der Wasserschutzpolizei im Einsatz. Die DLRG brachte eine Drohne zur Absuche des Wassers in die Luft, konnte aber schnell Entwarnung geben. Weitere Menschen waren nicht in Gefahr.

Die Polizei mahnt an dieser Stelle eindringlich, die geltenden Regelungen an offenen Gewässern zu beachten. Insbesondere das absolute Badeverbot bei gehisster roter Flagge. Das Baden in der Ostsee kann dann lebensgefährlich sein. Machen Sie sich und vor allem Ihre Kinder vor dem Strandbesuch mit den verschiedenen Regelungen und Zeichen vertraut. Begeben Sie sich auf keinen Fall selbst in Gefahr. Verständigen Sie im Notfall die DLRG und die Rettung über den Notruf.
Quelle: Polizeidirektion Lübeck